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Fliegen mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen und Luftsport- geräten (SEP, TMG, UL) während Corona Covid-19 Pandemie

Schutz- & Hygienekonzept für AeCS-Vereine Rev.14, gültig ab dem 2. Dezember 2021

Aufgrund der Verordnung des Saarlandes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekäm- pfung der Corona-Pandemie vom 1.Dezember 2021, gültig ab dem 2.Dezember 2021, (https://corona.saarland.de) einschließlich des Bundes-Infektionsschutzgesetzes vom 20.November 2021, ist der Sportbetrieb im Außen- und Innen-Bereich unter bestimmten Voraussetzungen und Vorlage eines Hygienekonzeptes zulässig. Zudem ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung vom 21.Januar 2021, demnächst geändert (ab 24.November 2021) zu berücksichtigen. Der Aero-Club Saar e.V. hat aufgrund der vorgegebenen Regeln für seine Vereine das Schutz- und Hygienekonzept für die einzelnen Luftsportarten festgelegt und veröffentlicht dieses Konzept hiermit als Revision 14 für das Motorfliegen.

Generelles

  1. G1:  Die Hygienevorschriften des Robert-Koch-institutes (RKI) sind einzuhalten. Dies gilt besonders für die Distanzregel: mindestens 1,5m, besser 2m Abstand zu anderen Personen ist empfohlen (Ausnahme: familiärer Bezug).

  2. G2:  Gemeinsame genutzte Gegenstände sind vor und nach der Nutzung zu desin- fizieren.

  3. G3:  Körperkontakte sind auszuschließen.

  4. G4:  Grundsätzlich ist der Sport nur auszuüben, wenn keinerlei Symptome für eine

    Erkrankung vorliegen.

Motorflugbetrieb

MF1: Motorflugbetrieb (SEP, UL, TMG, kontaktfreier Sport) findet auf zugelassenen Flugplätzen im Außenbereich (öffentlicher Raum) statt. Für den Flugbetrieb im Außenbereich ist die 2G-Regel (geimpft (vollständig = min.2x + 14 Tage) oder genesen) anzuwenden.

  1. MF2:  Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig am Motorflugbetrieb teilnehmen, ist nicht beschränkt. Die Verwendung einer medizinischen Mund-Nase-Schutz- maske ist vorgeschrieben bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m.

  2. MF3:  Zwecks Nachverfolgbarkeit einer möglichen Infektionskette muss eine Anwe- senheitsliste geführt werden (Minimum: Flugbuch), in der alle am Flugbetrieb anwesende Personen erfasst werden.
    Es ist zu dokumentieren, dass der Impfausweis, der Genesenen-Test oder der Selbsttest (im Innenbereich) vorgelegt wurde. Selbsttests unter der Aufsicht des Vereins-Corona-Beauftragten sind zulässig, alternativ ist ein negativer PCR- Test zulässig, der nicht älter als 48 h sein darf.

  3. MF4:  Gastflüge (Einführungsflüge, Schnupperflüge) sind zulässig. Die 2G-Regel ist anzuwenden und eine mediziniosche Mund-Nase-Schutzmaske zu tragen. Für gute Durchlüftung des Cockpits ist zu sorgen.

  4. MF5:  Die Nutzung gemeinschaftlicher Headset ist nicht zulässig.

Vereinsleben

  1. V1:  Fahrgemeinschaften (privater Innenraum) zum Sportbetrieb sind zulässig. Von allen Insassen mit Ausnahme des Fahrers/der Fahrerin ist eine medizi- nische Mund-Nase-Schutzmaske zu verwenden.

  2. V2:  Veranstaltungen sind möglich und zu dokumentieren (siehe MF3).
    Für Veranstaltungen im Außenbereich gilt die 
    2G-Regel und Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Schutzmaske.

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AeCS Corona Covid-19 SEP/TMG/UL-Fliegen Schutz-& Hygienekonzept Rev 14, 211202.doc 1/2

AERO-CLUB SAAR e.V. SEP-TMG-UL-Flug

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Für Veranstaltungen im Innenbereich (z.B. Schulungen) gilt die 2G plus-Regel. Empfohlen wird zusätzlich: Mindestabstand von Sitzplätzen: 1,5 m, ca. alle 45 Minuten Durchlüften, Schnelltests für alle Teilnehmer vor der Veranstaltung.
Für jede Veranstaltung ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Vorlage bei der Ortspolizei wird empfohlen.

  1. V3:  Zuschauer beim Sportbetrieb sind zulässig. Für den Außenbereich gilt für die Zuschauer die 2G-Regel, für den Innenbereich die 2Gplus-Regel.
    Die Nutzung der Vereinsgaststätte ist zulässig. Für den Außenbereich gilt die 
    2G-Regel, für den Innenbereich die 2Gplus-Regel.

    Die Nutzung der Vereinswerkstatt ist zulässig. Grundsätzlich gilt gemäss Arbeitsschutz-Verordnung die 3G-Regel. Es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 m regelmässig unterschritten wird. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Schutzmaske ist in dem Fall Pflicht.

  2. V4:  Die Sozialräume des Vereins = Toiletten, Umkleideräume und Duschen dürfen unter Beachtung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften benutzt werden. Die Sozialräume müssen mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmittel ausgestattet sein. Einzelnutzung ist empfohlen.

  3. V5:  Risikogruppen sind besonders zu schützen !

  4. V6:  Geeignete Warnschilder sind am Modellfluggelände und Vereinsheim deutlich

    sichtbar anzubringen. Zudem sind alle Mitglieder wiederholt über die Verhal-

    tensregeln zu informieren.

  5. V7:  Verantwortlichkeit für die strikte Beachtung des Schutz-& Hygienekonzeptes hat

    jeder Pilot und – falls anwesend - der Flugleiter gemäß Flugbetriebsordnung. Die Vereinsvorstände sind verpflichtet, die Anwesenheitslisten für 4 Wochen zu archivieren (Beachtung der DSGVO) und die Einhaltung des Schutz- & Hygiene- konzeptes zu überwachen.

    Bei Zuwiderhandlungen einzelner Pilotinnen/-en ist der Flugleiter/Vereinsvor- stand gehalten, ein Flugverbot zu erteilen oder den Zutritt zum Fluggelände einzuschränken.

 


Ihr wollt Mitglied werden?

Mitgliedsanträge können bei der Satzung per Download rungeladen werden. Gerne können wir dir sie auch per Post zusenden.


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Unsere Wetterstation ist in Betrieb. 

Unter dem Reiter Wetter könnt ihr dann alle Daten abrufen. Es gibts auch eine App für Apple IOs und Androit. Beide sind kostenlos erhältlich.

                                                  Apple: ITunes                         Androit: Google Play

Weiterhin bieten wir jedem an, die Wetterdaten auf seiner Internetseite einzubinden. Der Frame wird kostenlos zur verfügung gestellt. Es gibt verschiede Ansichten für die Daten.

Vielen Dank an folgende Firmen die uns unterstützt haben.

 

 

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Das Testival in Kössen 2016 war wieder ein tolles Event.

https://www.youtube.com/watch?v=MdF80PG4fqc

 

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Das Windenperformancetraining des DHV in Nannhausen war ein toller Erfolg. Vielen Dank noch mal an den Gleitschirmverein Rhein-Mosel-Lahn als Veranstalter dieses Events.

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 Der Traum vom Fliegen

 Der Traum vom Fliegen wurde für Tobias wahr. Am 26.07.2015 erfüllten wir Tobias seinen Traum vom Gleitschirmfliegen. Für seinen 40. Geburstag trafen wir uns in Klüsserath, wo wir einen schönen Tandemflug für ihn organisieren konnten. Vielen Dank an unseren Piloten Horst (Haldenflieger) und die Start- und Landehelfer Carsten, Andreas, Bernd (Haldenflieger), Markus und Heinz.

 

 

 

 

Hier der Gästebucheintrag von Herrn Triem zu diesem tollen Flug:

Hallo!

Danke noch einmal ganz herzlich dem gesamten Team der Gleitschirmjäger-Saar für ein unvergessliches Erlebnis in diesem Sommer, wo Euer Team meinem Freund Tobias zu dessen 40. Geburtstag einen Traum wahr gemacht hat: ein Tandem -Gleitschirmflug trotz komplexer Mehrfachbehinderung ( von Kindheit an) u.a. mit Angewiesensein auf den Rollstuhl und zusätzlicher Unterstützung bei vielen Alltagsverrichtungen.

Das Team war hochprofessionell, menschlich fantastisch somit vertrauensbildend und in jeglicher Hinsicht weiter zu empfehlen. Dies kann ich aus meiner langjährigen persönl. und professionellen Erfahrung auch im Erlebnispädagogischen Bereich als Facharzt für Kinder-u- Jugendpsychiatrie sagen. Details über dieses tolle Geschenk der G-S an Tobias sind teilweise in youtub zu sehen, wo u.a. Herr Pusse auch unentgeltlich einen sehr schönen Kurzfilm darüber gestaltet hat (voraussichtlich folgt demnächst darüber noch ein Zeitungsartikel).

Daher können wir das Team und diese Sportart unter gewissenhafter Anwendung mit einem solch erfahrenen, einfühlendem und auf Sicherheit achtendem Team nur weiter empfehlen; insbesonder auch für Menschen, die sonst eher aufgrund z.B. einer Behinderung/ eines Handycaps leider immer noch von vielem ausgeschlossen sind....bis zum nächsten mal :) FT und natürlich Tobias N.

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ES ist soweit. Wir haben Tassen und Kappen mit unserem Logo. Das besondere ist, das die Tassen auch mit eigenem Namen hergestellt werdne können. Informationen erhaltet ihr bei Heinz.

Für andere Vereine werden wir das Logo kostenfrei weitergeben. Für die Kappe gibt es eine Sickkarte. Der Name des anderen Veireins kann eingetragen werden.

 

 

 

 

 

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Das Theelfeschd war wieder ein voller Erfolg. Wir hatten so viel zu tun, dass wir fast total vergessen haben Bilder zu machen. Hier noch ein paar kurz vor Schluß.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Unser Retterpackseminar in Lebach war ein voller Erfolg. 16 Flieger haben am 11. 04.2015 ihre Lizenz zum Selbstpacken erhalten.

 

 

 

 

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Unsere Gemeinnützigkeit ist jetzt auch beim Finanzamt anerkannt. Wir können ab 2015 Spendenquittungen austellen.

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Am Freitag, 16.01.2015 ,findet ein Vortrag über die Gleitschirmentwicklung bei uns statt. Es wird der Konstrukteur Silas Bosco von Advance aus der Schweiz zu uns kommen. Er ist der Konstrukteur des Epsilon 7, Zeta, Omega 9 und des neuen Iota. Hierzu sind alle Flieger und Nichtflieger dazu eingeladen. Der Vortrag ist kostenlos. Bitte schickt mir eine Mail, wenn ihr daran teilnehmen wollt, damit wir planen können. Natürlich könnt ihr auch so kommen, wenn es sich kurzfristig ergibt.

Uhrzeit: 19 Uhr

Veranstaltungsort: Graf Haeseler Kaserne, Dillinger Straße 9, 66822 Lebach, Kantine

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Neue Bilder der Vereinskammeraden von der Mosel sind jetzt online im Fotoalbum-Bergfliegen 

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Liebe Fliegerkameraden und Fliegerfreunde,

Es ist geschafft, Die Gleitschirmjäger-Saar haben Ihr erstes Gelände zugelassen!
Wir haben uns für das Gelände der Bergehalde in Landsweiler-Reden entschieden und haben die Aufstiegserlaubniss des DHV nach § 25 Abs. 1 LuftVG für Starts und Landungen mit Gleitsegeln erhalten! Es gab schon einige schöne Flüge dort.

Bilder von den ersten Starts gibt es hier

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 06.06.2011: Unser Verein ist jetzt offiziel im Vereinsregister eingetragen

Aktualisiert: 18.11.2021